Zulassungen

 

  • Gemäß § 41 Abs. 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes
    (ABKG) als Mitglied der Baukammer Berlin.
  • Qualifizierter Tragwerksplaner (Ingenieurkammer Sachsen)
  • Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
  • In allen Bundesländern als "Nachweisberechtigter für Standsicherheit" zugelassen
     

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